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Fahrradpauschale
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Im Paritätischen Ausschuss für Angestellte Nr. 200 (PA200) ist vorgesehen, dass Angestellte, die regelmäßig das Fahrrad für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen einen Arbeitgeberzuschuss in Form einer Fahrradpausschale beanspruchen können.
Diese Option können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie regelmäßig (mind. 1 x pro Woche) das private Fahrrad für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen.
Im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 0,27 EUR pro tatsächlich mit dem Fahrrad zurückgelegten Kilometer (höchstens 10,80 EUR, max. 40 Kilometer Hin- und Rückfahrt) pro Arbeitstag. Grundlage für den Arbeitgeberzuschuss ist die "Erklärung zur regelmäßigen Fahrradnutzung", welche die Rahmenbedingungen der Fahrradzulage regelt.
Sie möchten die Fahrradpauschale in Anspruch nehmen? Dann füllen Sie bitte zunächst die Erklärung zur regelmäßigen Fahrradnutzung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte aus und senden Sie die unterzeichnete Version an lohnbuchhaltung[at]voeb.de.
Im zweiten Schritt melden Sie bitte am Ende eines jeden Monats persönlich per E-Mail die Tage der tatsächlichen Fahrradnutzung an lohnbuchhaltung[at]voeb.de, so dass die Fahrradpauschale rechtzeitig für die Lohnabrechnung berücksichtigt werden kann, z.B. Meldung am 28.06. für Fahrradnutzung im Juni.
Die Fahrradzulage gewährt der VÖB zusätzlich zum öffentlichen Verkehrsticket.
Ihr Zentralbereich Verwaltung und Finanzen