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Sie sind hier: Personal | Hinweisgeberschutzgesetz
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Der VÖB hat in Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eine interne Meldestelle eingerichtet. Hierüber können Beschäftigte des VÖB ab sofort Meldungen über Verstöße gemäß dem HinSchG abgeben.

Mit der Wahrnehmung der Aufgaben der internen Meldestelle hat der VÖB die FinLegal-Rechtsanwaltsgesellschaft für die Finanzbranche mbH (FinLegal), Godesberger Allee 88, 53175 Bonn, betraut. 

Die Beschäftigteninformation und den Link zum digitalen Meldekanal der interne Meldestelle des VÖB finden Sie hier. 

Veröffentlicht durch den Zentralbereich am 28.11.2023
im Auftrag der Geschäftleitung des VÖB 

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