Wie bisher sollte bei den Satzungsgremien und Arbeitskreisen einmal jährlich eine kartellrechtliche Belehrung mittels des Flyers im Rahmen der ersten Sitzung erfolgen. Der Flyer wird hierzu ausgelegt bzw. bei Video-/Telefonkonferenzen in der Besprechungseinladung übermittelt und am Anfang der Sitzung kurz erläutert. Die Erläuterung wird als Hinweis mit in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. Im Falle einer Vertretung muss der Vertreter von dem Mitglied des Satzungsgremiums/Arbeitskreises auf die kartellrechtliche Belehrung und den Kartellrechts Compliance Flyer hingewiesen werden. Über diesen Prozess sind die Mitglieder im Rahmen der kartellrechtlichen Belehrung zu informieren.
Bei Sitzungen/Besprechungen von Themenfeldern sowie anderen Sitzungen/Besprechungen mit wechselnden Teilnehmern wird die kartellrechtliche Belehrung zu jeder Sitzung/Besprechung in der Besprechungseinladung oder – sofern vorhanden – in den vorbereitenden Unterlagen übermittelt. So wird sichergestellt, dass alle Teilnehmer über die kartellrechtlichen Anforderungen informiert sind.
Kartellrechts-Compliance Flyer