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Team Finanzen & Personal
finanzbuchhaltung[at]voeb.de

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Anforderungen an Bewirtungsrechnungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die unterschiedlichen Vorgaben des Finanzamt bezüglich Bewirtungsrechnungen (Belegnachweis, Angaben und Unterschrift) bis € 250,00 (Kleinbetragsrechnungen) und über € 250,00 informieren.
Die Ihnen vielleicht bekannte Grenze für Kleinbetragsrechnungen wurde rückwirkend zum 1. Januar 2017 von € 150,00 auf € 250,00 erhöht.

Wir haben für Sie kurz die wichtigsten Punkte zusammenfasst was bei einer Bewirtungsrechnung über € 250,00 inkl. Umsatzsteuer zusätzlich zu beachten ist:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Restaurant) und des Leistungs- und Rechnungsempfängers (Gastgeber)
  • Ausstellungsdatum der Rechnung und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer der Gastwirts
  • Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung mit Angabe der Menge und der handelsüblichen Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
  • Gesonderter Ausweis von Rechnungsbetrag in EURO - aufgeschlüsselt nach Steuersätzen sowie Mehrwertsteuersatz und - betrag
  • Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts (Skonto usw.)
  • Hinweis auf Steuerbefreiung

Wir möchten Sie bitten sich bei einer Bewirtung über € 250,00 vom Restaurant eine Rechnung mit allen Angaben ausstellen zu lassen.

Eine Checkliste für Bewirtungsrechnungen > € 250,00 finden Sie hier.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern unter finanzbuchhaltung@voeb.de zur Verfügung.