Ab 01.03.2024 gelten für Bewirtungen folgende Pro-Kopf-Grenzen:
1. Bewirtung einzelner externer Gäste, Bewirtung Beschäftigter (z. B. Mittagessen Fachbereich Onboarding, Mittagessen Fachbereichs-Workshop p.a.) etc. = ab 01.03.2024 Erhöhung auf bis zu 50,00 EUR brutto pro Person (bisher 40,00 EUR brutto) und Bewirtungsanlass/Veranstaltung
2. Sitzungen, Erfahrungsaustausche, Arbeitskreise, Abend- und Vorabendveranstaltungen dazu, Pressekonferenzen etc. = ab 01.03.2024 Erhöhung auf bis zu 60,00 EUR brutto pro Person (bisher 50,00 EUR) pro Person und Bewirtungsanlass/Veranstaltung
3. Kommissionen, DK-Symposien, Blaue Stunde, Treffen der Kommunikatoren, Abend- und Vorabendveranstaltungen dazu etc. = ab 01.03.2024 Erhöhung auf bis zu 100,00 EUR brutto pro Person (bisher 80,00 EUR) pro Bewirtungsanlass/Veranstaltung
4. Ausschüsse, Tarifveranstaltungen, Jahrestagungen, Abend- und Vorabendveranstaltungen dazu, Sonderveranstaltungen etc. = bis zu 150,00 EUR brutto pro Person und Bewirtungsanlass/Veranstaltung
Die Kosten für externe Raummieten und Technik fallen nicht unter die Pro-Kopf-Grenze für Bewirtungen.
Bei Überschreitung der Pro-Kopf-Grenze ist immer eine Begründung auf der Rechnung und/oder der Bestellung anzugeben und die erforderliche Zustimmung oder nachträgliche Gennehmigung einzuholen.
Die Kompetenzregelungen finden Sie im Intranet unter IMS - Kompetenzen - "Kompetenzregelungen für Bewirtungskosten ab 01.01.2024".
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