Der VÖB ist dem „Kollektivvertrag zur Durchführung betrieblicher Altersversorung im Wege der Entgeltumwandlung“ zwischen der VÖB-Service GmbH und der AXA Lebensversicherung AG beigetreten und bietet daher eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das Info-Portal zur betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung der Fa. G.A. Droege & Sohn Consulting GmbH finden Sie hier. Loggen Sie sich dort mit dem Zugangsdaten „vöbpfaueninsel“ ein. Sie finden dort weiterführende Informationen sowie Versicherungsbedingungen und können einen Antrag online abschließen.
Hinweis: Sollten Sie direkt auf der Webseite der Fa. Droege Consult einen Online-Abschluss tätigen, reichen Sie bitte schnellstmöglich eine Kopie im Zentralbereich Verwaltung und Finanzen ein. Schriftliche Anträge reichen Sie bitte direkt im Zentralbereich ein.
Um den Versicherungsschutz zu erhalten, kann während der Elternzeit der Vertrag privat fortgeführt werden. Alternativ ist es möglich, dass der Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Bei einer Beitragsfreistellung bis zu 6 Monaten kann der Vertrag dann so wie bisher fortgesetzt werden. Bei einer Beitragsfreistellung bis zu 36 Monaten lebt der Versicherungsschutz dann allerdings mit einem neu zu berechnenden Beitrag (neues Eintrittsalter) aber ohne Gesundheitsprüfung wieder auf.
Im Falle eines Abschlusses einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung über den VÖB möchten wir insbesondere auf die Bestimmungen beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnisses des VÖB vor Eintritt des Versicherungsfalls verweisen (§ 4 der Tarifbestimmungen).
Ergänzend weist der VÖB darauf hin, dass Leistungen, die auf geförderten Beiträgen gemäß § 3 Nr. 63 EStG beruhen, als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG in vollem Umfang der Besteuerung unterliegen.
Für Fragen stehen Ihnen die Fa. Droege-Consult unter info@droege-consult.de, bei VÖB-Service Herr Schmiel unter Telefon 0228 8192 124 sowie Mobilfunk 0160 7870 255 oder die VÖB-Personalabteilung zur Verfügung.
Vortrag Fa. G.A. DROEGE & SOHN zur betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Betriebsversammlung vom 28. Juni 2012
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