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Ansprechpartner für diese Rubrik

Team Finanzen & Personal
lohnbuchhaltung[at]voeb.de

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A1-Bescheinigung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in letzter Zeit kommt es öfter vor, insbesondere aktuell in Frankreich und Österreich, dass die Vorlage einer A1-Bescheinigungen auf Dienstreisen geprüft wird. Dies nehmen wir zum Anlass, Ihnen diese zukünftig für Dienstreisen zur Verfügung zu stellen.

Eine A1-Bescheinigung benötigen Sie für jede Auslands-Dienstreise innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz. Sie dient dazu dem ausländischen Versicherungsträger als Nachweis darüber, dass eine Sozialversicherung im Entsendeland besteht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auslandseinsatz nur wenige Stunden oder mehrere Monate dauert.

Für die Beantragung der A1-Bescheinigung, die über unser Entgeltabrechnungsprogramm DATEV beantragt werden muss, reichen Sie bitte folgende Daten per E-Mail bei der Lohnbuchhaltung ein: lohnbuchhaltung[at]voeb.de

  • Name des Reisenden
  • Geburtsort
  • Dienstreisezeitraum
  • Dienstreiseziel
  • Adresse
  • Tätigkeit am Reiseziel

Nutzen Sie für die Beantragung gern unsere Vorlage A1-Bescheinigung.

Sie erhalten dann eine Bestätigung der Beantragung von uns, die Sie auf Ihrer Dienstreise bei sich führen müssen.

Die Mitteilung über eine Auslandsdienstreise sollte grundsätzlich so schnell wie möglich erfolgen, spätestens jedoch 7 Tage vor Reiseantritt, um alle notwendigen Maßnahmen treffen zu können.

HINWEIS: Aufgrund des hohen bürokratischen Aufwandes prüft die EU-Kommission lt. Internetmeldungen derzeit, ob auf die A1-Bescheinigung verzichtet werden kann. Wir werden Sie bei Veränderungen umgehend informieren.

Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.