Der Betriebsrat informiert über seine Aktivitäten zur Regelung der betrieblichen Altersvorsorge (BAV). Am 2. November 2020 soll auf der Vorstandssitzung ein Beschluss zur BAV im VÖB getroffen werden. Frau Bethge -Krauß hat den Vorständen einen vom damaligen gemeinsamen Vorschlag mit dem Betriebsrat (Juli 2018) abweichenden Vorschlag vorgelegt. Die Abweichung betrifft die BAV für die neuen Mitarbeiter hinsichtlich des Durchführungsweges und eine gewisse Verringerung des Prozentsatzes unterhalb von 6%. Daher haben wir uns erneut an die Vorstände und den Präsidenten gewendet und für unseren Vorschlag von 2018 geworben. Dieser enthält eine Anpassung der Kriterien zur VO 3, damit das bisher in der Regel „leere Leistungsversprechen“ des Arbeitgebers gefüllt wird und eine am Marktstandard orientierte BAV für die seit April 2015 eingestellten „neuen“ Mitarbeiter in Höhe von 6%.
Wie geht es weiter? Nach dem erwarteten Vorstandsbeschluss am kommenden Montag wird der Betriebsrat den neuen Vorschlag des Arbeitgebers prüfen. Danach werden wir beschließen, ob im Interesse der Mitarbeiter auf dieser Grundlage eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden kann.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an uns. Abschließend möchten wir auf unsere nächste Betriebsversammlung hinweisen, die am Mittwoch, den 11. November 2020 stattfindet.
Der Betriebsrat
Katja Sielemann, Stefan Becker, Claudia MacGregor, Beate Glaub, Simon Recker